P & E Design

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Maßgebliche Bedingungen und Anwendungsbereich

 

1.1. Für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen an unsere unternehmerischen Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

 

1.2. Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.

 

2. Auskünfte und Beratungen

 

2.1. Auskünfte und Beratungen hinsichtlich unserer Produkte erfolgen aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Die hierbei angegebenen Werte, insbesondere auch hinsichtlich der Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware, sind lediglich Durchschnittswerte und stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

3. Angebote und Vertragsabschluss

 3. Abschluss und Inhalt des Liefervertrages

 

3.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Liefervertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigen oder die Auslieferung ohne gesonderte Bestätigung vornehmen. Für den Inhalt des Liefervertrages ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Mündliche Erklärungen und Erklärungen unserer Handelsvertreter/Reisenden sind in jedem Fall unverbindlich.

 

3.2. Alle Angaben unserer Produkte, insbesondere die in unseren Angeboten und Druckschriften enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Qualitäts-, Mengen-, Gewichts-, Farb-, Maß- und Leistungsangaben geben nur Annäherungswerte wieder und sind keine Beschaffenheitsangaben. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck unserer Waren bestimmt sich ausschließlich nach unseren Leistungsbeschreibungen und technischen Qualifikationen. Handelsübliche Schwankungen bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung von Gewichten, Maßen und technischen Eigenschaften der Ware. Die Mengen können je nach Artikel bis zu ca. 10 % über- oder unterschritten werden.

 

4. Preise
 
Es gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Die in der Preisliste angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise und sind zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer zu entrichten. Die Frachtkosten werden abhängig von Gewicht und Abmessung zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

5. Versandkosten

 

Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, werden wir die Ware auf die günstigste Weise versenden.

Für den Versand in Deutschland werden die Versandkosten vom Käufer wie folgt getragen:

 

- bis 1499,99 EUR netto Warenwert = 100 % Versandkosten

- ab 1.500,00 EUR netto Warenwert = 0 % Versandkosten

 

Für den Versand nach Österreich werden die Versandkosten vom Käufer wie folgt getragen:

Unabhängig vom Warenwert = 100% Versandkosten

 

Wir sind der Vertriebspartner für DE und AT, für andere Ländern werden Sie an den entsprechenden Partner weitergeleitet.

 

6. Lieferung und Gefahrübergang

6.1. Die Lieferung erfolgt ab unserem Lager in Guderhandviertel oder ab Lager der von uns beauftragten Spediteure, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich festgelegt ist. Die Gefahr geht mit vertragsgemäßer Bereitstellung/Lieferung der Ware durch uns auf den Kunden über. Die Beförderungsgefahr trägt mangels abweichender Vereinbarungen der Kunde.

 

6.2. Lieferfristen beginnen erst nach Klärung sämtlicher Einzelheiten für die Ausführung des Auftrages. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen und Genehmigungen und die vom Kunden vor Lieferung vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen (z.B. Vorauszahlung) voraus.

 

6.3. Bei Eintritt höherer Gewalt, etwa Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Nichtlieferung, nicht richtiger oder verspäteter Lieferung unseres Lieferanten, gleich aus welchem Grund (Selbstbelieferungsvorbehalt), und bei sonstigen Leistungshindernissen, die nicht von uns zu vertreten sind, können wir die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit danach hinausschieben. Ist aufgrund solcher Umstände dem Kunden das Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar, ist er zum Rücktritt berechtigt. Wird durch Umstände der vorgenannten Art die Lieferung oder Leistung unmöglich oder uns unzumutbar, sind wir zum Rücktritt berechtigt. In den hier genannten Fällen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

 

6.4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

 

6.5. Sonstige Überschreitungen von Lieferterminen/Lieferfristen berechtigen den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er uns erfolglos eine angemessene Nachfrist von zumindest 4 Wochen gesetzt hatte. Die Nachfristsetzung hat schriftlich zu erfolgen.

 

6.6. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, müssen die Abrufe innerhalb von zwei Monaten nach Verfügbarkeit der Produkte erfolgen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Bei nicht fristgerechtem Abruf der Lieferung gilt Ziff. 6.7 entsprechend.

 

6.7. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware oder verzögert sich die Versendung der Lieferung aus sonstigen Gründen, die beim Kunden liegen, erfolgt Gefahrübergang mit Beginn des Annahmeverzugs des Kunden. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Wir sind im Verzögerungsfall berechtigt, Lagerkosten pauschal mit 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach. Alternativ sind wir berechtigt, nach einer entsprechenden Nachfristsetzung, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

 

9 Rechnung – Zahlung

9.1. Als Zahlungsart wird von uns ein Bankeinzug oder Vorauskasse akzeptiert. Im Falle eines Bankeinzugs erteilen wir Rechnungen, sobald die bestellte Ware versandt worden ist. Der Kaufpreis ist im Falle des Bankeinzugs fällig und zu zahlen innerhalb von 7-10 Tagen ab Rechnungsstellung. Bei einer Zahlung per Vorauskasse wird der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen ab dem Erhalt einer Vorkasse-Rechnung fällig und zahlbar. Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung. Zahlungen sind nur direkt an uns zu leisten.

9.2. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfristen kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

9.3. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

4. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

 

9. Gewährleistung

9.1. Der Kunde hat die gelieferte Ware, auch wenn vorher Muster oder Proben übersandt worden waren, unverzüglich nach Eintreffen am Bestimmungsort sorgfältig zu untersuchen. Hierbei ist die Ware insbesondere auf ihre Beschaffenheit zu überprüfen. Falls Kisten, Kartons oder andere Behälter geliefert werden, sind Stichproben vorzunehmen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen zehn (10) Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort, oder wenn der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war, binnen zehn (10) Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich oder per Telefax mit genauer Beschreibung des Mangels bei uns eingegangen ist. Mängelrügen sind stets unmittelbar an uns zu richten.

 

9.2. Transportschäden und unvollständige Lieferungen sind dem Spediteur unverzüglich anzuzeigen; es gelten insoweit die Anzeigepflichten der Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen.

 

9.3. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung, Preisnachlass, Gutschrift.

 

9.4. Schlägt die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

 

9.5. Die vorstehenden Bestimmungen enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Waren. Insbesondere haften wir für alle sonstigen dem Kunden wegen oder im Zusammenhang mit Mängeln der gelieferten Ware etwa zustehenden Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, ausschließlich nach Maßgabe von Ziff 9.

 

9.6. Vereinbarungen zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern, die über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche hinausgehen, gehen nicht zu unseren Lasten.

 

10.Haftung

10.1. Für Ansprüche auf Schadensersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, u.a. Verzug, mangelhafter Lieferung, Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis oder von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht (ausgenommen die Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz), haften wir nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

10.2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

10.3. Diese Beschränkung gilt nicht für Verletzungen, die der Kunde an Leben, Körper oder Gesundheit erleidet sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen nationalen Umsetzung der europäischen Produkthaftung-Richtlinie.

 

10.4. Die Begrenzung nach den vorstehenden Absätzen gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangte. Soweit die unsere Schadensersatzhaftung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatz Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 

11. Unterlagen, Werbematerialien / Nutzungsrechte

11.1. Sämtliche Unterlagen, Artikelinformationen, Fotografien und Gegenstände, wie z.B. Zeichnungen, Texte, Logos, Abbildungen, Bild-/Bildtonaufnahmen, Muster oder Modelle (nachfolgend einzeln und gemeinsam auch "Materialien" genannt), die wir dem Kunden im Zusammenhang mit unseren Angeboten zur Verfügung stellen, verbleiben in unserem Eigentum. An diesen Unterlagen und Gegenständen stehen uns die Markenrechte sowie Urheberrechte und verwandten Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes zu. Der Kunde ist nur gemäß Ziffer. 7.2 oder mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung dazu befugt, die ihm zur Verfügung gestellten Materialien Dritten zur Kenntnis zu geben oder zu veröffentlichen.

 

7.2. Rechte zur Nutzung der Materialien, die wir den Kunden zur Präsentation und Bewerbung einzelner Waren zugänglich machen, stehen unserem Kunden ab der Bestellung der jeweiligen Ware und ausschließlich zum Vertrieb und zur Bewerbung der entsprechenden, von uns erworbenen Ware zu. Unter diesen Voraussetzungen darf der jeweilige Kunde die Materialien auch Verkaufsplattformen (wie z.B. Amazon) zur Nutzung zur Verfügung stellen. Sofern nicht individualvertraglich schriftlich gesondert geregelt, endet das Recht des Kunden zur Nutzung der Materialien 3 Monate nach Verkauf der letzten Ware bzw. Beendigung des Warenangebotes. Veränderungen der zum Abruf vorgehaltenen Warenfotos und Logos sind nur mit vorheriger Zustimmung von uns zulässig.

 

12. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

12.1. Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) sowie sonstige, zwischenstaatliche oder internationale Übereinkommen finden keine Anwendung.

 

12.2. Erfüllungsort für alle Forderungen aus diesem Vertrag ist unser Sitz. Gerichtsstand bei allen Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder mit Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist unser Sitz. Wir können den Kunden nach unserer Wahl auch an dem für seinen Sitz zuständigen Gericht verklagen.

 

13. Schlussbestimmungen

13.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für Neben- und Zusatzabreden.

 

13.2. Geschäften mit Unternehmern gleichbehandelt werden Geschäfte mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

 

13.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird durch die Unwirksamkeit dieser Bestimmung die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Bestimmung zu ersetzen, die in wirtschaftlicher Hinsicht dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Regelungszweck so nahekommt, als es rechtlich nur zulässig ist. Gleiches gilt für etwaige Lücken dieses Vertrages.

 

 

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